Rechtsgebiete:

Zivilrecht:

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Zivilrecht. Das deutsche Zivilrecht ist ein umfassendes Recht. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen mindestens zwei Rechtssubjekten untereinander. In Deutschland fallen deshalb zahlreiche einzelne Rechtsgebiete unter das Zivilrecht, wie z.B. das Erbrecht, das Baurecht, das Mietrecht und das Grundstücksrecht. Wir widmen uns insbesondere folgenden Zivilrechts- gebieten: Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht, Bauvertragsrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht, Verkehrsunfallrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht. Zu unseren Aufgaben gehört vor allem das Entwerfen und Gestalten von Verträgen, die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten sowie das Forderungsmanagement und Inkasso.

Arbeitsrecht:

Im Arbeitsrecht betreuen wir Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) in allen arbeitsrechtlichen Fragen von A bis Z. Eine Konzentration auf die eine oder andere Seite wird bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweils anderen Seite nicht zu verlieren. Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehört die Beratung und Vertretung von AN und AG in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sowohl außer- gerichtlich als auch vor Gericht. Darüber hinaus führen wir Verhandlungen für Auftraggeber und wirken an der Gestaltung von Verträgen und Problemlösungen federführend mit.

Ich widme mich auch insbesondere noch folgenden Rechtsgebieten:

Baurecht, Grundstücksrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht.

Zu meinen Aufgaben gehört vor allem das Entwerfen und Gestalten von Verträgen, die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten sowie das Forderungsmanagement und Inkasso.